Sie erhalten regelmäßig Ihr Pflegegeld und haben den Pflegegrad 4 und 5?
Dann benötigen Sie einmal in jedem Quartal einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI. Das dritte Quartal neigt sich dem Ende zu. Wenn Sie Ihren regelmäßigen Beratungsbesuch in diesem Quartal noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen schnell Ihren aktuellen Beratungstermin zu vereinbaren, damit es nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung Ihres Pflegegeldes kommt.

Rufen Sie uns unter der Rufnummer 06039 998914 an.

Beratungsbesuch §37.3 SGB XI – das 3. Quartal endet

Pflegeberatung nach § 45a SGB XI
Pflegedienstleitung
Külli Leppind