LWP Pflegedienst

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Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.

Unser Team steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Internet-Seite. Seit Beginn des Jahres 2022 bieten wir Beziehern von Pflegegeld die von den Kassen vorgeschriebenen Beratungsbesuche in Karben und Umgebung an.

Alle Menschen, die einen höheren Pflegegrad als Pflegegrad 1 haben (d.h. Pflegegrad 2,3,4 und 5) und die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, erhalten das sogenannte Pflegegeld. Diese Geldleistung ist ein Ausgleich für den persönlichen Aufwand der im Zusammenhang mit der Pflege entsteht.

Da kein professioneller Pflegedienst bei diesen Menschen regelmäßig nach dem Rechten schaut, haben die Pflegekassen sich eine Regelung überlegt, wie man überprüfen kann, dass es den gepflegten Menschen auch gutgeht. Dies sind die sogenannten Beratungsbesuche nach § 37.3. SGB XI. Für Menschen die Pflegegrad 2 oder 3 haben, soll jedes halbe Jahr ein zugelassener Pflegedienst einen Besuch bei diesen Menschen zu Hause machen und feststellen, ob die Pflege sichergestellt ist.
Bei Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 soll dies sogar einmal im Quartal geschehen.

Dieser Beratungsbesuch läuft ganz unkompliziert ab: Der Pflegedienst vereinbart mit Ihnen einen Besuchstermin. Zu diesem Termin kommt eine Pflegefachkraft und führt ein ausführliches Gespräch mit Ihnen über Ihre Pflegesituation. Sie können hier alle Fragen stellen, die Ihnen bzgl. der Pflege auf dem Herzen liegen. Gleichzeitig vergewissert sich die Pflegefachkraft davon, dass sie ausreichend versorgt sind und es Ihnen gut geht.

Sie haben während dieses Besuchs ausführlich Zeit all Ihre Fragen in Bezug auf Ihre Pflegesituation zu stellen. Die Pflegefachkraft kann Sie z.B. auf sinnvolle zusätzliche Hilfsmittel hinweisen. Auch kann Sie Ihren Angehörigen erklären wie Sie die Pflegesituation einfacher gestalten können. Stellen Sie einfach alle die Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Viele Ihrer Fragen können unsere Kollegen sicherlich vor Ort direkt beantworten. Vielleicht macht es Sinn einen höheren Pflegegrad zu beantragen?
Vielleicht ist es ratsam, dass ein Pflegedienst einige Leistungen übernimmt, die nicht mehr automatisch bei Ihnen klappen?

Über diesen Beratungseinsatz fertigt die Pflegefachkraft ein schriftliches Protokoll an. Dieses müssen Sie unterschreiben. Danach schickt der Mitarbeiter dieses Protokoll an die zuständige Pflegekasse. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Gerne terminieren wir auch die folgenden Termine für Sie und Sie müssen nicht mehr von den Kassen dazu erinnert und gemahnt werden. Unter der kostenfreien Rufnummer 06039 99 89 914 können Sie Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Formular eines Nachweises über einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI