Für viele unserer Patienten führen wir regelmäßig verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI durch. Die Zeit, die der Gesetzgeber hierfür einräumt, ist leider sehr knapp bemessen.
Oft gibt es viele unbeantwortete Fragen – vor allem von pflegenden Angehörigen. Gerade bei intensiveren Pflegesituationen wie z.B. bei Bettlägerigkeit ist es schön, wenn man auf das Wissen einer erfahrenen Pflegefachkraft zurückgreifen kann.
Wer weiß schon wie man z.B. eine druckentlastende Lagerung richtig durchführt, wie man Kontrakturen vermeidet oder einen Patienten schonend mobilisiert. Über all diese Dinge können unsere Pflegefachkräfte Sie beraten.
Hierfür hat der Gesetzgeber in § 45a SGB XI die Möglichkeit geschaffen, eine umfangreiche Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Kassen geben uns die Möglichkeit eine zweistündige Beratung anzubieten. Kontaktieren Sie uns und wir können abklären, ob auch bei Ihrer Kasse diese Möglichkeit besteht.

Rufen Sie uns unter der Rufnummer  06039-9989914 an und vereinbaren Sie eine Pflegeberatung nach § 45a SGB XI.

Pflegeberatung nach § 45a SGB XI

Pflegeberatung nach § 45a SGB XI
Pflegedienstltg. K.Leppind